Aktuelles und Informationen für Unternehmen zum neuen Coronavirus

Die Wirtschaftsförderung Böblingen und auch das Citymanagement stehen Unternehmen für unterschiedlichste Fragestellungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Aufgrund starker telefonischer Auslastung bitten wir Sie, etwaige Fragen über das Postfach wirtschaftsfoerderung@boeblingen.de an die Stadt zu adressieren.

Darüber hinaus wollen wir allen Böblinger Unternehmen aktuelle Informationen, Verweise und Links zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 zur Verfügung stellen.

Die aktuelle Lage ändert sich dynamisch. Wie bemühen uns, Ihnen stets den aktuellen Informationsstand zu geben. Bitte beachten Sie, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Bölingen keine Rechts- und Gesundheitsberatung durchführen kann. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen Ihnen als Hilfestellung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg

Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit dem Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft, auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19.

Wer und was wird gefördert?
Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Gefördert wird die strategische Beratung durch einen der hier gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):

  • Strategieberatung
  • Diversifizierung
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
  • Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
  • Change-Management
  • Data Analytics
  • Technologische Entwicklung/Trends

Wie hoch ist der Förderumfang?
Förderfähig sind 10 Beratertage (bei einer Deckelung des Tageshöchsatzes des Beraters auf 1.250 €). Maximal 80% der förderfaähigen Ausagebn werden gefördert, so dass sich ein Förderungshöchstbetrag von 10.000 € ergibt.

Wie erhält man die Förderung?
Eine Schrit-für-Schritt-Anleitung können Sie hier herunterladen
Schritt-für-Schritt-Anleitung (300,3 KiB)

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.transformationswissen-bw.de/beratung/beratungsgutschein

Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 15. Januar 2021 Invest BW gestartet – das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm Baden-Württembergs. 300 Mio. Euro Landesfördergelder sollen Unternehmen in der Coronakrise einen Schub geben und ihnen bei Investitionen und Zukunftstechnologien helfen. Mitte Dezember 2020 beschloss die Landesregierung die Eckpunkte des Programms. Die erste Tranche des Fördergeldes über 150 Mio. Euro steht jetzt zur Verfügung

Das Programm besteht aus zwei Linien:

Invest BW für Innovationsvorhaben
Für die Erforschung und Entwicklung von Innovationen gibt es
bis zu fünf Mio. Euro Zuschuss.

Invest BW für Zukunftsinvestitionen
Zur Erweiterung oder zum Aufbau eines neuen Standortes (Ansiedlungen) oder für Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte können Unternehmen
bis max. eine Million Euro bekommen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Eine Artragstellung ist ab sofort auf der Homepage von Invest BW möglich. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Antragsverfahren.

Sofortbürgschaften des Landes für Unternehmen bis zehn Beschäftigte - Antragstellung ab sofort möglich

Seit heute, 15.07.2020 können Soloselbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaften schließen die Lücke des KfW-Schnellkredits des Bundes der nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung steht.

Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal Ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. „Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. In diesen Fällen könne die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.

Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis maximal 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

Krisenberatung Corona für kleine und mittlere Unternehmen gestartet

Die „Krisenberatung Corona“ des Wirtschaftsministeriums des Landes ist am 15.05.2020 an den Start gegangen. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können sich bei einem von vier branchenorientierten Beratungsdiensten informieren und eine kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten.

Dabei geht es beispielsweise darum, wie die eigene unternehmerische Lage zu bewerten ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Strategie dabei helfen kann, die Krise zu überwinden. Die Unternehmen können bis zu vier Beratungstage kostenlos in Anspruch nehmen. Gemeinsam können sie mit den vom Land finanzierten Beratern auch eine Liquiditätsplanung durchführen lassen und sich auf anstehende Gespräche mit Banken vorbereiten.

Für die „Krisenberatung Corona“ wurden diese Beratungsdienste beauftragt:

Interessierte Unternehmen können sich direkt an die Beratungsdienste wenden. Bei einem Erstgespräch werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt, die Beratungsbedarfe analysiert und ein geeigneter Krisen- und Sanierungsexperte vermittelt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg hier.

KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern - Beantragung ab sofort möglich

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chancen der Unternehmen deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Der Kredit kann ab sofort über die Hausbank der Unternehmen beantragt werden.

Das Wichtigste:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019
    - Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    - Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.
  • bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Das Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder 2019 einen Gewinn erzielt

Weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.
Die Vorbereitung Ihres Kreditantrags ist auf der Internetseite des KfW-Förderassistenten möglich.

Die richtige Hilfe in der Corona-Krise finden

Die Online-Plattform www.durchblick-macher.de soll kleinen Unternehmen und Selbstständigen helfen, die richtigen Hilfen in der Corona-Krise zu finden. Mittels der Beantwortung von neun Fragen können Unternehmer hier einfach und schnell herausfinden, welche Mittel Sie beantragen können. Übersichtlich werden einem am Ende mögliche Leistungen angezeigt.

B2B-Pinnwand der Region Stuttgart

In Form einer Pinnwand werden hier Gesuche und Angebote von Unternehmen aus der Region Stuttgart in Folge der Corona-Pandemie gesammelt. So werden Vernetzung und Lieferketten am Standort in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation gestärkt. Jedes Unternehmen kann auf der unter https://b2b.region-stuttgart.de/ selbstständig seine Angebote und Gesuche einpflegen. Gerne übernehmen wir auch für Sie die Einstellung Ihre Angebote bzw. Gesuche. Senden Sie hierzu einfach eine Mail an wirtschaftsfoerdung@boeblingen.de mit folgenden Angaben:

  • Angabe ob Angebot oder Gesuch
  • Firmenname
  • Detailangaben zum Angebot oder Gesuch
  • Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Email)
  • Link zum Angebot/Gesuch auf Ihrer Homepage (wenn vorhanden)

Die Pinnwand ist ein Kooperationsangebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart in Verbindung mit der IHK Region Stuttgart, der HWK Region Stuttgart, der Messe Stuttgart sowie der Stuttgarter Zeitung und der Stuttgarter Nachrichten.

Start-up BW Pro-Tect - Förderprogramm für von der Corona-Krise betroffene Start-ups

Durch die Corona-Pandemie haben Gründerinnen und Gründer verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Damit innovative und aussichtsreiche Gründungsvorhaben und Start-ups durch die Corona-Krise nicht verloren gehen, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die bewährte Frühphasenförderung Start-up BW Pre-Seed aus und schafft das Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect".
Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
  • Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen
  • Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
  • Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 2 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
  • Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (beispielsweise KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner. Eine Liste der Partner finden Sie auf der Internetseite von Start-up BW.
  • Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate

Mit dem Antrag auf eine Förderung mit Start-up BW Pro-Tect sind folgende Unterlagen vorab beim Partner einzureichen:

  • Pitch Deck
  • Captable und letzte Vertragsdokumentation
  • Letzter Jahresabschluss sowie die beiden letzten vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Termsheet und Letter of Interest (soweit vorhanden)

Weitere Informationen zum Förderprogarmm sowie eine Liste der Partner finden Sie auf der Internetseite von Start-up BW.

Stundung Gewerbesteuerforderung

Um den Böblinger Firmen und Betrieben in Zeiten des Corona-Virus den Rücken zu stärken, hat die Stadtverwaltung Böblingen Erleichterungen umgesetzt: Unternehmen können ab sofort die Stundung vornehmlich städtischer Gewerbesteuer-Forderungen beantragen. Grundlage dafür sind entsprechende Regelungen des Bundesfinanzministeriums im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.
 
Betroffene Betriebe können vornehmlich für bereits fällige oder noch fällig werdende Gewerbesteuerzahlungen einen Antrag auf Stundung stellen. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Forderungen in Gänze zu stunden oder in selbst gewählten Raten auszugleichen. Es werden von Seiten der Stadt hierfür keine Stundungszinsen erhoben.
Im Antrag ist stets eine Begründung anzugeben, die die jeweiligen Verhältnisse darlegt und auf die Corona-Lage Bezug nehmen sollte.
 
Böblingens Erster Bürgermeister Tobias Heizmann erläutert: „Wir wissen um die aktuell schwierige Situation unserer Unternehmen, die oft auch bis an deren Existenz geht. Mit dieser Regelung wollen wir unseren Beitrag leisten, die Corona-Krise für betroffene Unternehmer/-innen etwas abzufedern.“
 
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier zum Herunterladen und Ausfüllen. (1,729 MiB)
 
Hinweis: Eine Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2020 ist direkt beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Weitere steuerliche Erleichterungen - Herabsetzung der Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer

Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen (siehe auch hier) ist es nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen.

Dabei geht es um eine Sonderzahlung für eine Dauerfristverlängerung, mit der die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer um einen Monat nach hinten geschoben wird. Man zahlt also eine Art Abschlag, um erst später abrechnen zu müssen. 

„Das hilft insbesondere dem umsatzstarken Handel, der derzeit teils gar keine Umsätze macht”, erklärte Finanzminsterin Edith Sitzmann. Bereits gezahlte Sondervorauszahlungen können erstattet werden. Sollte die Sondervorauszahlung erst noch fällig werden, weil die Dauerfristverlängerung neu beantragt wird, verzichten die Finanzämter auf Antrag auf die Sondervorauszahlung. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nachweislich unmittelbar und erheblich von der Corona-Krise betroffen sind. In welcher Höhe die Sondervorauszahlung herabgesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Bereits gewährte Dauerfristverlängerungen bleiben unabhängig von der Herabsetzung der Sondervorauszahlung unverändert bestehen. 

Am einfachsten und schnellsten kann ein Antrag auf Herabsetzung über ELSTER, die elektronische Steuersoftware, gestellt werden. Dafür ist eine berichtigte Anmeldung nötig. Hierzu steht der Vordruck „Dauerfristverlängerung/Sonderzahlung (monatlich)” zur Verfügung.

KfW-Corona-Hilfe

Mit verschiedenen Maßnahmen trägt die staatliche KfW-Bank dazu bei, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Über ihre Hausbanken erhalten kleine, mittlere und große Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro den Zugang zu günstigen Krediten und Bürgschaften.

Die Kreditbedingungen der KfW-Corona-Hilfe wurden jetzt nochmals verbessert: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen für Unternehmen eine weitere Erleichterung.

Wird ein Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragt, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Hausbank. Das erhöht die Chancen einer Kreditzusage (für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme)

Weitere Hinweise und die Möglichkeit den Kreditantrag vorzubereiten erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.

Hinweise zur Antragstellung:

  • deutlich verschlankter Antragsprozess (Fast Track-Verfahren mit vereinfachter Risikoprüfung für Kreditbeträge über 3 Millionen Euro und bis einschließlich 10 Millionen Euro)
  • bei Kreditbeträgen bis zu 3 Millionen Euro verzichtet die KfW sogar vollständig auf die Einreichung von Unterlagen
  • Anträge werden über die Hausbank gestellt, Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich und eine unbürokratische Antragsstellung wird sichergestellt.

weitere Kredit- und Bürgschaftsprogramme für Unternehmen

Auch die L-Bank und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg haben diverse Kredit- und Bürgschaftsprogramme zur Unterstützung der durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geratenen Unternehmen aufgelegt.

  • Informationen über die Programme der L-Bank erhalten Sie unter dem folgenden Link sowie in dieser Übersicht. (88,5 KiB)
  • Informationen über die Programme der Bürgschaftsbank erhalten Sie unter dem folgenden Link sowie in dieser Übersicht. (459,7 KiB)

Online Marktplätze als Hilfe in Zeiten von Corona - Informationen, Tipps und Erklärungen der IHK Region Stuttgart

Durch die Einschränkungen im stationären Einzelhandel ist dieser zum Umdenken gezwungen. Viele Händler denken über den Verkauf Ihrer Waren über einen Online-Marktplatz nach. Die IHK Region Stuttgart hatte Ende März ein Webinar zu diesem Thema veranstaltet. In der Präsentation (529,5 KiB) hierzu finden Sie Informationen, Tipps und Erklärungen rund um den Einstieg in den Online-Handel.

Förderung unternehmerischen Know-hows - Unternehmensberatung

Die bestehende Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler bis zunächst 31. Dezember 2020 ergänzt.

Grundlegende Anpassungen sind u.a.:

  • betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung)
  • betroffene Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragen
  • Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt
  • antragsberechtigte Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet
  • betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
    Ein freiwilliges Gespräch mit dem Regionalpartner kann dennoch nützlich sein, da diese ebenfalls umfangreiche Unterstützung für betroffene Unternehmen anbieten.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Merkblatt (324,8 KiB) „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ (Stand: 03.04.2020) entnehmen..

Zur Antragstellung ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfurhkontrolle möglich. Die Anleitung zum Antrag (133,5 KiB) gibt Hinweise zu abweichenden Eintragungen im Antragsformular.

Grundsicherung für Selbstständige

Wenn es hart auf hart kommt können auch Selbstständige und Freiberufler Grundsicherung beantragen, um Miete, Krankenversicherung und mindestens teilweise auch den Lebensunterhalt zu decken. Ein Anspruch besteht dann, wenn sie und ggf. ihre Familie bzw. Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung haben.

Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Bundesagentur für Arbeit ist hierfür auch eine Sonderhotline geschaltet. Unter Telefon 0800 4 5555 23 können Fragen zur Grundsicherung für Selbstständige schnell und kompetent beantwortet werden.

Flexibilisierung Kurzarbeitergeld

Folgende Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden beschlossen:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %.
  • Teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer.
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

Viele konkrete Fragen und Antworten zum aktuellen Corona-Kurzarbeitergeld hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag auf seiner Internetseite zusammengetragen. Für Anträge, Detailfragen und die Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, das auch ein entsprechendes Merkblatt zum Kurzarbeitergeld (237,8 KiB) heraus gegeben hat.

Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter diesem Link eine umfangreiche Liste von FAQs zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erstellt.

Steuerliche Hilfsangebote

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter stehen zur Verfügung:

  • Auf Antrag besteht die Möglichkeit, laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabzusetzen oder auszusetzen. Um steuerliche Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, gibt es ein vereinfachtes Antragsformular (106,7 KiB) für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen.
  • Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden und Säumniszuschläge können erlassen werden.
  • Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet werden. Für Steuerabzugsbeträge besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend verzichtet werden.
  • Zudem ist ab sofort ein Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 möglich. Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten bei Verlusten in 2020 nun die Möglichkeit, eine Erstattung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes in Höhe von 15 Prozent des Saldos der maßgeblichen Einkünfte (Gewinn- und Vermietungseinkünfte) zu beantragen. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 24.04.2020 ein entsprechendes Schreiben (86,5 KiB) veröffentlicht, das Sie hier (86,5 KiB) herunterladen können.

Online-Tool zur Unterstützung bei der Suche nach passenden Fördermitteln

Unter www.wir-bleiben-liqui.de steht ein ganz einfaches Online-Tool zur Verfügung, mit dem Selbstständige und Unternehmen schnell und unkompliziert prüfen können, welche der aktuellen Förderungen in der Corona-Krise für sie in Frage kommen.

Das Online-Tool hilft von der Fördermittelfindung bis zur Vorbereitung der Unterlagen für die Bank.

Infoseite des Landkreis Böblingen

Auf der Seite des Landkreis Böblingen stellen die Wirtschaftsförderungen aus dem Landkreis Böblingen Hinweise zu Fördermöglichkeiten verschiedener Organisationen wie z.B. KfW oder Bundesfinanzministeriums für Sie zusammen. Sie erreichen die Seite über folgenden Link: https://www.lrabb.de/corona_wirtschaftshilfen.

Hilfestellungen und Informationen der IHK Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat unter diesem Link auf ihrer Homepage eine laufend aktualisierte Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für Unternehmen veröffentlicht:

Die IHK hat zudem eine Krisenhotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0711 / 2005 1677 erreichbar.  Hier berät Sie ein Team aus mehr als 30 Fachexperten unterschiedlicher Fachbereiche zu aktuellen Fragen. Zum Beispiel zu Kurzarbeitergeld, Schließungen im Handel, Absage der Ausbildungsprüfungen, Liquiditätsengpässen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und vieles mehr. Fragen können auch an die E-Mail-Adresse corona-hilfe@stuttgart.ihk.de geschickt werden. Die IHK beantwortet diese spätestens am Folgetag.

Infoseite der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart

Die Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart stellt unter www.wrs.region-stuttgart.de/corona  laufend aktuelle Unterstützungsangebote und Fördermaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler der Region zusammen.

Branchenspezifische Angebote sind auf den jeweiligen Branchen-Sites der WRS unter den folgenden Links zu finden:

Hotline und Übersicht über Fördermöglcihkeiten des Wirtschaftsministeriums

Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat bei Fragen von Unternehmen bspw. ob ein Geschäft geöffnet blieben darf oder schließen muss oder zu finanziellen Hilfen auch eine gebührenfreie Hotline geschaltet. Diese ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter 0800 40 200 88 zu erreichen. Gerne kann das Wirtschaftsministerium auch per Mail unter coronaverordnung@wm.bwl.de (bei Fragen zur Corona-Verordnung) oder finanzierungen@wm.bwl.de (bei Fragen zur Soforthilfe) kontaktiert werden.

Zudem hat das Wirtschaftsministerium eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme veröffentlcht, die hier herunter geladen werden kann:
Übersicht Förderprogramme in der Corona-Pandemie (Stand 16.11.) (313,2 KiB)

Allgemeine Informationen

Neue Studie "Büroimmobilienmarkt Region Stuttgart 2020"

Mit seinem Büroflächenbestand gehört Böblingen zu den vier größten im Stuttgarter Umland. Dies ergab die Marktstudie "Büroimmobilienmarkt Region Stuttgart 2020" der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit der Bulwiengesa AG, an der sich die Wirstchaftsförderung der Stadt Böblingen aktiv beteiligt hat.

Die Marktstudie Büroimmobilienmarkt Region Stuttgart 2020 trifft Aussagen über den Bürobestand, die Beschäftigtenentwicklung im Büromarkt, die Leerstandsquote, das Mietpreisniveau und die Büroflächenpotenziale. Die Erkenntnisse schaffen ein einheitliches, transparentes Informationsniveau und unterstützen alle Beteiligten des Büroimmobilienmarktes bei ihren Entscheidungen und dienen auch der Wirtschaftsförderung als wichtige Grundlage bei ihrer täglichen Arbeit. Die neue Studie ist eine Fortschreibung der Analyse aus dem Jahr 2013

Eine Kurzfassung der Studie kann hier heruntergeladen werden.
Kurzfassung "Büroimmobilienmarkt Region Stuttgart 2020" (2,451 MiB)

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 01. März 2020 in Kraft tritt, soll die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern.

Die Anerkennung der Qualifikation bleibt für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach wie vor Voraussetzung. Es gibt jedoch Erleichterungen in einigen Bereichen. Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss ändert sich durch das neue Gesetz an den bisherigen Regeln nichts.

Was ändert sich für Fachkräfte aus Drittstaaten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
- Als Fachkraft gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung.
- Für Fachkräfte ist die Anerkennung zwingend erforderlich, um in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen.
- Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Anerkennung entfällt die Vorrangprüfung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland, EU/EWR/Schweiz oder einem Drittstaat mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang zur Verfügung steht.
- Die Begrenzung auf die sogenannten Engpassberufe entfällt.
- Auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Jobsuche einreisen. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhaltes in Deutschland.
- Die Möglichkeit zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert. Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig im Inland durchgeführt werden.

Hinweis: IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Quelle: www.anerkennung-in-deutschland.de

Neuer "Ausbildungsatlas" des Landkreises Böblingen erschienen

Die Broschüre "Ausbildungsatlas" stellt Ausbildungsberufe und ausbildende Betriebe im Landkreis Böblingen vor und bietet mit einem Bewerbungsratgeber Unterstützung bei der Stellensuche. Die Broschüre liefert einen Überblick über die wirtschaftliche Vielfalt und unternehmerische Leistungsfähigkeit der Betriebe der Region und präsentiert Berufsbildende Schulen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsinitiativen im Landkreis Böblingen. Die Broschüre gibt es auch in einer Online-Blätterversion

LANDKREIS BÖBLINGEN BETEILIGT SICH AM PROJEKT DIGITRANS

Der Landkreis Böblingen wird im Digitalisierungsatlas von Prognos als einer von 10 regionalen Hotspots der Digitalisierung mit ausgezeichneten Chancen bewertet. Damit dies so bleibt, beteiligt sich die Wirtschaftsförderung des Landkreises Böblingen am Projekt DIGITRANS. Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus der Kreativwirtschaft, der Gesundheitsbranche und dem produzierenden Gewerbe. Ziel ist es, die Geschäftsmodelle der teilnehmenden KMU weiterzuentwickeln und in digitale Geschäftsmodelle zu transformieren. Digitale Geschäftsmodelle bieten KMU eine hervorragende Möglichkeit, effizient und effektiv in heutigen und zukünftigen Märkten zu agieren. Zu diesem Zweck entwickeln 15 internationale Projektpartner aus der Donauregion eine neue Innovationsmethode, die passgenau auf die Bedüfnisse von KMU zugeschnitten ist. Die neue DIGITRANS Methode wird im Rahmen von praxisorientierten Trainings den KMU vermittelt.

Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Böblingen ist Frau Sarah Trede-Kritikakis Mail

aktuelle Ausschreibungen/Wettbewerbe

Ausschreibung zum Böblinger Sozialpreis

Die Stadt Böblingen schreibt den Sozialpreis 2021 aus. Er wird alle zwei Jahre und in diesem Jahr zum 11. Mal vergeben. Der Sozialpreis soll das Bewusstsein und Interesse für bürgerschaftliche Beteiligung stärken und auf die abwechslungsreichen Angebote von Einzelpersonen, Vereinen, Kirchen und Organisationen, aber auch von Unternehmen aufmerksam machen, die eine positive Entwicklung im Zusammenleben der Generationen und Kulturen bewirken.
Der Preis würdigt seit 2001 die Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für die Entwicklung des Gemeinwesens insbesondere im sozialen Bereich in Böblingen engagieren.
Bewerbungen können eingereicht werden in den Kategorien:

  • Einzelperson, die bürgerschaftlich und sozial engagiert ist.
  • Verein, Gruppe, Bürgerinitiative, Selbsthilfegruppe, Organisation oder Projekt, in dem/der ehrenamtlich im sozialen Bereich gearbeitet wird.erein, Gruppe, Bürgerinitiative, Selbsthilfegruppe, Organisation oder Projekt, in dem/der ehrenamtlich im sozialen Bereich gearbeitet wird.
  • Unternehmen, das sich in besonderer Weise sozial engagiert hat oder das in besonderem Maße das soziale Engagement der Mitarbeiter/-innen ermöglicht oder fördert.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen, zum Bewerbungsbogen und zu den Preisträgern finden Sie ab dem 23.04.2021 im Internet unter www.boeblingen.de/Sozialpreis.
Die Bewerbungsfrist läuft bis 21.05.2021.

Ausschreibung des Wettbewerbs um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis - 2021

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Wer kann sich bewerben?
Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung
mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.
Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Wie können Sie sich bewerben?
Bewerbungen werden ausschließlich unter https://bewerbung.innovationspreis-bw.de entgegengenommen.

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:
Ausschreibung des Innovationspreises Baden-Württemberg 2021 (118,9 KiB)

Neue Runde des Innovationswettbewerbs KI gestartet

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert Projekte zu Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der nächsten Runde des „KI-Innovationswettbewerbs Baden-Württemberg“ mit rund acht Millionen Euro. Der KI-Innovationswettbewerb findet aufgrund der großen Nachfrage bereits zum dritten Mal statt. Die letzte Ausschreibungsrunde wurde im Juli 2020 gestartet. Im Vergleich zum letzten Aufruf liegt der Fokus nun speziell auf Klein- und Kleinstunternehmen und der Förderung von experimenteller Entwicklung. Dabei werden auch die pandemiebedingten Erleichterungen im Beihilferecht genutzt, die gerade den Start-ups zugutekommen.
Um die Kommerzialisierung von KI-Anwendungen anzutreiben, sollen die Projekte jeweils bis Ende 2022 beendet werden. Antragsteller können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von maximal zehn Millionen Euro sein. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-) Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortialprojekte von mehreren Unternehmen. Konsortialprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nicht förderfähig.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter dem folgenden Link: https://www.wirtschaft-digital-bw.de/ki-made-in-bw/innovationswettbewerb-ki-fuer-kmu/aufruf.
Förderanträge können bis Montag, 10. Mai 2021 gestellt werden

Deutscher Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) 2022

Mit dem Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) zeichnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) alle zwei Jahre Ideen aus, die im Bereich Klima- und Umweltschutz neue Wege aufzeigen. Für innovative klima- und umweltfreundliche Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie Technologietransferlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer stehen 175.000 € zur Verfügung. Bewerbungen für den IKU 2020 sind bis 21. Juni 2020 möglich.
 
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Internet unter: https://www.iku-innovationspreis.de/iku-info/bewerbung/
Die Gewinner werden im Rahmen einer festlichen Preisverleihung im März 2022 im Bundesumweltministerium in Berlin geehrt und im Rahmen der IKU Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. Die Sieger des IKU qualifizieren sich automatisch für die European Business Awards for the Environment (EBAE) der Europäischen Kommission

Veranstaltungen

derzeit keine Veranstaltungen