Aktuelles und Informationen für Unternehmen

Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit dem Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft, auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19.

Wer und was wird gefördert?
Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Gefördert wird die strategische Beratung durch einen der hier gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):

  • Strategieberatung
  • Diversifizierung
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
  • Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
  • Change-Management
  • Data Analytics
  • Technologische Entwicklung/Trends

Wie hoch ist der Förderumfang?
Förderfähig sind 10 Beratertage (bei einer Deckelung des Tageshöchsatzes des Beraters auf 1.250 €). Maximal 80% der förderfaähigen Ausagebn werden gefördert, so dass sich ein Förderungshöchstbetrag von 10.000 € ergibt.

Wie erhält man die Förderung?
Eine Schrit-für-Schritt-Anleitung können Sie hier herunterladen
Schritt-für-Schritt-Anleitung (300,3 KiB)

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.transformationswissen-bw.de/beratung/beratungsgutschein

Sofortbürgschaften des Landes für Unternehmen bis zehn Beschäftigte

Seit 15.07.2020 können Soloselbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaften schließen die Lücke des KfW-Schnellkredits des Bundes der nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung steht.

Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal Ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft erhalten.

Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft für ein Darlehen.

Grundsicherung für Selbstständige

Wenn es hart auf hart kommt können auch Selbstständige und Freiberufler Grundsicherung beantragen, um Miete, Krankenversicherung und mindestens teilweise auch den Lebensunterhalt zu decken. Ein Anspruch besteht dann, wenn sie und ggf. ihre Familie bzw. Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung haben.

Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Bundesagentur für Arbeit ist hierfür auch eine Sonderhotline geschaltet. Unter Telefon 0800 4 5555 23 können Fragen zur Grundsicherung für Selbstständige schnell und kompetent beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Neuer "Ausbildungsatlas" des Landkreises Böblingen erschienen

Die Broschüre "Ausbildungsatlas" stellt Ausbildungsberufe und ausbildende Betriebe im Landkreis Böblingen vor und bietet mit einem Bewerbungsratgeber Unterstützung bei der Stellensuche. Die Broschüre liefert einen Überblick über die wirtschaftliche Vielfalt und unternehmerische Leistungsfähigkeit der Betriebe der Region und präsentiert Berufsbildende Schulen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsinitiativen im Landkreis Böblingen. Die Broschüre gibt es auch in einer Online-Blätterversion

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